Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Behandlung von Gesichtsfalten. Eine sehr effektive Option ist die Anwendung von Botulinum Toxin A. Zur Steigerung der Effektivität und Senkung des Nebenwirkungsrisikos werden immer häufiger verschiedene Methoden zur Faltenbehandlung kombiniert.

Botulinum Toxin A (BTX-A), kurz Botox, ist seit 2006 offiziell zur Behandlung von Gesichtsfalten zugelassen. Allerdings werden verschiedene Botox Präparate bereits seit viel längerer Zeit in dieser Indikation eingesetzt. Die Botox-Behandlung hat sich zum Klassiker der Schönheitsmedizin entwickelt und war in den letzten Jahren der am häufigsten durchgeführte ästheteisch-medizinische Eingriff in Europa und Amerika.

Diese millionenfachen Anwendungen haben gezeigt, dass Botox zur Behandlung von Gesichtsfalten sicher und effektiv ist. Bei der Faltenbehandlung werden deutlich geringere Mengen von Botox verwendet als bei neurologischen Indikationen. So nimmt seit 1990 die Rate der Botox-induzierten ungewollten Lähmungen deutlich ab.

Wirkungsweise

Botox verhindert die Freisetzung von Acetylcholin an den sogenannten neuromuskulären Endplatten. Dadurch wird der Informationsfluss zwischen Muskel und Nerv unterbunden, der sonst zur Kontraktion (Anspannung) des Muskels führen würde. In der Folge wird so der behandelte Muskel geschwächt oder gelähmt. Die Wirkung tritt wenige Tage nach der Behandlung ein und hält für drei bis neun Monate an.

Die Anwendung von Botox beseitigt nur durch Muskelanspannungen verursachte Falten. Daher kann es auch nur zur Behandlung dieser Falten eingesetzt werden. Für andere, nicht muskulär bedingte Falten stehen andere Methoden, wie Volumenaufbau durch Filler, Laser, LDM  etc. zur Verfügung.

Manchmal kann bei Personen, die häufig an Kopfschmerzen leiden, die Anwendung von Botox zur Behandlung von mimischen Falten zur gleichzeitigen Besserung der Kopfschmerzen führen.

Nebenwirkungen

Die häufigste Nebenwirkung ist ein kleiner Bluterguss im Bereich der Einstichstelle. Auch kann in diesem Bereich eine vorübergehende Rötung auftreten. Sehr selten kommt es zu vorübergehenden ungewollten Lähmungen im Bereich der Augen- und Gesichtsmuskulatur. Dadurch kann der Patient zeitweise Doppelbilder sehen. Ebenso kommt es sehr selten zu hängenden Lidern oder Augenbrauen. Selten treten allergische Reaktionen auf. Bei bestimmten Muskelerkrankungen (Mysthenia gravis, Lambert Easton Syndrom) darf Botox nicht verabreicht werden. Ebenso sollte Botox in der Schwangerschaft nicht gegeben werden.

 

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